Bestimmungen
Wettkampfbestimmungen
Zur Durchführung der Veranstaltung sind die Bestimmungen der DLO in Verbindung mit der Wettkampfordnung nach den Regeln der IAAF maßgebend. Außerdem ist die Wettkampfordnung für Volkslaufveranstaltungen zu Grund zu legen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des Öpfinger Osterlaufes gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Haftungsbestimmungen
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Teilnehmer in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können. Dies gilt für Unfälle, gesundheitliche Risiken, abhanden gekommene Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände. Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.